Sondersitzung des Stadtrates am 25.03.2021 Heute standen die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe KIJ, KSJ, JenaKultur und der Doppelhaushalt 2021/2022 auf der Tagesordnung. Im Sitzungskalender der Stadt, sind wieder alle zugehörigen Unterlagen zu den TOPs zu finden. Der Zeitrahmen betrug 2×2 Stunden mit 1 Stunde Lüftungspause dazwischen. Nach der Begrüßung durch den Stadtratsvorsitzenden und der Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, wurde die Beschlussfähigkeit festgestellt. Der Tagesordnung wurde von den Stadträten zugestimmt. TOP 1 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes KIJ 2021/2022 Der Finanzplan weist in den Jahren 2021 und 2022 ein sehr hohes Investitionsvolumen aus, welches in der Mittelfristplanung bis 2025 zu einer stark rückläufigen Investitionshöhe führt. Infolge des bis 2022 erfolgten vollständigen Abbaus der eigenen Liquidität bei gleichzeitiger Kreditaufnahme in maximal möglicher Höhe, folgen danach Jahre, die von fehlender eigener Finanzierungskraft für große Projekte gekennzeichnet sein werden. Nur so lassen sich die Gesamtinvestitionen in den Jahren 2021 bis 2025 in Höhe von 164,5 Mio. € finanzieren. Der Schuldenstand, der Ende 2020 bei 14.082 T€ liegen wird, erhöht sich danach in der Spitze in 2023 bis auf 36.285 T€, ehe danach mit einer Reduzierung der Kredithöhe geplant werden kann. Diese Reduzierung ist mitursächlich für die geringere eigene Investitionskraft ab 2023. Über den gesamten Zeitraum wird das qualifizierte Neuverschuldungsverbot der Hauptsatzung der Stadt Jena eingehalten, wonach Kredite nur aufgenommen werden, wenn eine Refinanzierung aus dem jeweiligen Projekt zu erwarten ist. Da die unterstellte Investitionstätigkeit im Rahmen der Mittelfristplanung bis 2025 durch eigene Kreditaufnahmen finanziell untersetzt ist, wird auf die Aufnahme eines Zwischenkredites für das Entschuldungskonzept verzichtet. In Anbetracht der geringen Restlaufzeit des Entschuldungsprogramms sind hieraus auch keine spürbaren Entlastungen mehr zu erwarten. Der Abbau der Verschuldung der Stadt wird entsprechend den Regelungen zum Entschuldungskonzept fortgesetzt. Aufgrund fehlender Liquiditätsreserven von KIJ ist es absehbar, dass dafür Kassenkredite zum Ausgleich kurzfristiger Schwankungen benötigt werden. Diese Erläuterungen gab der zuständige…
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