46. Stadtratssitzung
46. Stadtratssitzung am 28./29.06.2023
Die Sitzung fand traditionsgemäß im Rathaus statt.
48 Punkte im öffentlichen Teil und 3 Punkte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung standen auf der Tagesordnung. Dafür wurden zwei Sitzungstage vor der Sommerpause eingeplant. Der nichtöffentliche Teil begann am ersten Tag nach dem öffentlichen Teil um 22.00 Uhr, da zu Beginn der Stadtratssitzung eine Delegation aus Lugoj (Rumänien) feierlich begrüßt wurde.
JenaTV übertrug die Sitzungen im Livestream und zeichnete sie auf. Abrufbar in der JenaTV Mediathek.
Eine Delegation aus der rumänischen Partnerstadt Lugoj wurde vom OB und dem Stadtratsvorsitzenden zu Beginn der Sitzung feierlich begrüßt. Die Gäste aus Rumänien bedankten sich für die Einladung der Stadt Jena. Eine knappe Woche ist die Delegation in Jena und besucht städtische Einrichtungen zum Erfahrungsaustausch. 40 Jahre besteht diese Städtepartnerschaft schon.
Zu Beginn des offiziellen (öffentlichen) Teils wurde vom Stadtratsvorsitzenden die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit festgestellt.
Zur Tagesordnung:
Folgende Änderungen zur Tagesordnung wurden beschlossen:
TOP 50 (nichtöffentlicher Teil) wird abgesetzt
TOP 23, 28, 29, 30, 31, 32, 33 werden in Ausschüsse verwiesen
TOP 13 und 14 werden gemeinsam behandelt, aber getrennt abgestimmt
TOP 24 und TOP 27 werden vorgezogen und mit TOP 10 beraten, aber jeweils getrennt abgestimmt
TOP 15 und 16 werden gemeinsam behandelt, aber getrennt abgestimmt
TOP 25, 26 werden von der Tagesordnung abgesetzt
TOP 34 bis 43 werden zu Beginn des 2.Tages behandelt
Die so geänderte Tagesordnung wurde durch den Stadtrat dann bestätigt.
In TOP 1 bestätigte der Stadtrat das Protokoll der 43. Stadtratssitzung -öffentlicher Teil.
TOP 2 Einwohnerfragestunde (max. 30 Minuten)
- Anfrage zur Nachnutzung der alten Schwimmhalle in Lobeda-West
Ein Konzept für eine Nachnutzung gibt es derzeit noch nicht. Die Immobilie wird im kommunalen Bestand eingegliedert und es wird derzeit in der Verwaltung geprüft, welche Nutzung langfristig erfolgen soll. Der Ortsteilrat und der Stadtrat wird bei der Erstellung eines Nachnutzungskonzeptes mit einbezogen.
- Anfrage zur jährlichen Werbekampagne zur gegenseitigen Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer
Diese Frage wird schriftlich beantwortet.
- Anfrage zu Photovoltaik und Lademöglichkeiten auf dem Parkplatz der Arbeitsagentur für die Öffentlichkeit
Die Fläche steht in Bundeseigentum und somit hat die Stadt hier keine Einflussmöglichkeit. Gespräche mit dem Bund zum Anliegen sind jedoch in Kürze angedacht. Das Ergebnis wird der Fragestellerin mitgeteilt.
- Anfrage zu Sonnenschutzspendern im öffentlichen Raum
Irrsinnigerweise gibt es so etwas in Holland. Aus dermatologischer Sicht und aus Hygienegründen ist dies eigentlich nicht sinnvoll und könnte sogar eine Gesundheitsgefahr darstellen. In den Jenaer Freibädern und zur Kinderarena im Sommer will die Stadt jedoch die Möglichkeit schaffen.
Aufklärungsmaßnahmen wären eigentlich der geeignetere Weg.
- Anfrage zu Bedingungen für wohnungslose Menschen in Jena
Am Steiger und in der Theobald-Renner-Straße gibt es Unterkünfte für diese Menschen. Eine Aufnahme erfolgt wochentags während der Geschäftszeiten der Verwaltung. Eine vorläufige Aufnahme am Wochenende und Feiertag ist gewährleistet. Betroffene pflegebedürftige Menschen werden in der Theobald-Renner-Straße untergebracht. Demnächst wird eine Stelle in der Stadtverwaltung Dezernat 4 für dieses Thema geschaffen. Im Moment erfolgt die Bewerberauswahl hierfür.
TOP 3 Fragestunde der Stadträte (max. 30 Minuten)
- Anfrage der SPD zum Kunstrasenplatz in Winzerla
Der Großfeldplatz ist sanierungsbedürftig und müsste zeitnah erneuert werden. Geplant ist die Sanierung des Kunstrasenplatzes für 2026.
- Anfrage der FDP zur Nachhaltigkeit von freiwilligen Leistungen in Jena
Diese Anfrage soll dem Bestreben dienen, eine verantwortungsbewusste und effiziente Ausgabenpolitik in der Stadt Jena zu gewährleisten und Steuermittel sinnvoll zu verwenden. Jena gibt im Vergleich zu anderen Kommunen für freiwillige Leistungen im Bereich der Zuschussrichtlinie für Vereine und Institutionen erheblich mehr Geld aus. Über die Sinnhaftigkeit Vereine und Projekte mit Steuergeldern zu fördern, wird regelmäßig kontrovers gestritten. Dabei nutzt R2G regelmäßig ihre Mehrheit ihr Klientel in den Vereinen zu bedienen. So kommt es dazu, dass es fast immer dieselben Vereine sind, welche in den Genuss von teilweise sehr hohen Förderungen kommen. Die Vorschläge aus der Verwaltung untermauern dies auch noch und man nennt das Ganze dann nachhaltig. Man sollte das Verfahren und die zugehörige Zuschussrichtlinie der Stadt dringend überdenken bzw. überarbeiten. Dafür gibt es derzeit jedoch keine Mehrheit im Stadtrat.
- Anfrage der CDU zu Widersprüchen und anhängigen Klageverfahren
1. Wie viele Klageverfahren, an denen die Stadt als Beklagte oder als Klägerin beteiligt ist, sind derzeit anhängig und worum handelt es sich dabei inhaltlich (Überblick)? Diesen Überblick gab der OB nach Einleitungsjahr vor 2019, Einleitungsjahr 2019-2021 und Einleitungsjahr 2022-2023. Dabei ist die Stadt sowohl mal Kläger, als auch Beklagte. Die Anzahlen beziehen sich über alle 4 Dezernate.
2. Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen des Fachdienstes Bauordnung sind derzeit in Bearbeitung?
Es sind derzeit 230 Widersprüche anhängig.
3. Welche Strategien werden angewandt, um Widersprüchen abzuhelfen und Klageverfahren zu vermeiden und wie wird der Stadtrat informiert, wenn Klageverfahren zu Ungunsten der Stadt Jena ausfallen und Kosten verursachen?
Im Vorfeld wird seitens der Stadt nach einer gütlichen Einigung gestrebt. Dies ist allerdings nicht in jedem Fall möglich. Die Stadt muss nicht bei Dingen im übertragenen Wirkungskreis dem Stadtrat berichten. Der kommunale Schadensausgleich (Versicherung) trägt in der Regel die Kosten für die Stadt.
- Anfrage der LINKEN zu betrieblichen Personen-Nahverkehr
Ältere Mitbürger kennen noch diese Art der Beförderung von Mitarbeitern zu ihrer Betriebsstätte. Die sogenannten „Schichtbusse“ beförderten Mitarbeiter vom Umland zu den Arbeitsstätten von Schott, Jenapharm und Zeiss. Solche Sammelbeförderungen nutzen in der heutigen Zeit z.B. Personalvermittler/Zeitarbeitsfirmen. In Jena gibt es derzeit keine solche Aktivität eines Unternehmens.
- Anfrage der Grünen zu Wohnungslosigkeit in Jena
Eine entsprechende Anfrage stellte die AfD-Fraktion in 2021.
Diese Anfrage wird schriftlich beantwortet.
- Anfrage Grüne zur Belastung der Jenaer Rasensportplätze
Diese Anfrage wird schriftlich beantwortet.
- Anfrage LINKE zu Lernorten Jena im Nationalsozialismus
Ein Konzept liegt derzeit dafür noch nicht vollständig vor. Der Entwurf soll bis 2024 vorliegen und im Kulturausschuss vorgestellt werden. Im Haushalt 2025 sollen dann entsprechende Mittel für die Umsetzung eingestellt werden.
- Anfrage der Grünen zu Anfragerecht von Stadträten
Bis heute wurden nur Anfragen im Wirkungskreis des Stadtrates durch die Verwaltung beantwortet. Dies ist rechtlich auch so in Ordnung. Gerichtlich 2013 (Thüringer Oberverwaltungsgericht) auch so bestätigt worden. Bei Einwohneranfragen können dagegen auch Fragen zum übertragenen Wirkungskreis gestellt werden und werden dann auch beantwortet.
Weitere Fragen konnten nicht gestellt werden, da die Fragezeit abgelaufen war.
TOP 4 Große Anfrage der Grünen „Jena-familienfreundliche Stadt! Wie lebt es sich hier“?
TOP 5 Große Anfrage Fraktion die LINKE zu „Situation in Jena nach dem Ende der Pandemie“
Die Beantwortung beider Anfragen erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.
In TOP 6 ging es um die Verlängerung der Veränderungssperre im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Gewerbeflächen südlich der Lobedaer Straße“ im Ortsteil Burgau um 1 Jahr. Die Bearbeitung des Bebauungsplanes hat sich aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten (Ausschreibung und Vergabe des Planungsauftrags, Klärung von planerischen Randbedingungen, Komplikationen innerhalb des bearbeitenden Büros) verzögert. Derzeit wird an der Erstellung des Vorentwurfes der Planung gearbeitet, mit welchem die Beteiligung der stadtinternen Fachdienste und Eigenbetriebe erfolgen soll. Im Anschluss wird, voraussichtlich im dritten Quartal 2023, ein Entwurf erstellt, den der Stadtrat billigen und zur Auslegung beschließen soll. Erst nach der Abwägung der im Rahmen dieser Beteiligungen eingehenden Stellungnahmen kann das Planverfahren mit dem Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden. Dem Anliegen stimmten die Stadträte geschlossen zu.
Hier die umfangreiche Begründung dazu:
Auch hier stimmte der Stadtrat geschlossen zu.
In TOP 8 ging es um den „Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf zum vorhabenbezogenem Bebauungsplan VBB-Lo 14 Wohnbebauung Theobald-Renner-Straße“. Entstehen sollen 6 Mehrfamilienhäuser mit ca. 150 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 130 Stellplätzen. Im Umfeld sollen nochmals 50 Kfz-Stellplätze entstehen. Dies kompensiert den Wegfall der Garagen um ein Vielfaches. Die Verkehrssituation am Ausgang der Theobald-Renner-Straße wird geprüft und entsprechende Maßnahmen für dieses „Nadelöhr“ erarbeitet. Die Bürgerschaft hat nun die Gelegenheit während der Auslegungsphase ihre Einwände gegen den Bebauungsplan vorzubringen. Geschlossen stimmte der Stadtrat (42-0-0) zu.
Der Änderung der Optionsförderung des mittendrin e.V. 2022-2025 für das Projekt ThINKA (Thüringer Initiative für Integration, Nachhaltigkeit, Kooperation und Aktivierung) in Winzerla stimmten die Stadträte in TOP 9 geschlossen zu. Notwendig wurde die Erhöhung nach Forderung der GFAW (Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH), den städtischen Zuschuss auf 20% zu erhöhen.
Eine weitere BV des OB in TOP 10 beschäftigte sich mit dem Einwohnerantrag des Bündnisses #nichtmituns.
Zur Sitzung des Stadtrates am 22.02.2023 wurde die Beschlussvorlage „Einwohnerantrag nach § 16 ThürKO des Bündnisses #nichtmituns“ (Beschluss-Nr. 23/1853-BV) bestätigt und damit die Zulässigkeit des Einwohnerantrages festgestellt. Gemäß Punkt 002 der Beschlussvorlage wurde der Antrag daraufhin im Sozial-, Finanz- und Stadtentwicklungsausschuss detailliert behandelt und ausführlich beraten. Im Ergebnis der Beratungen konnten sich gem. Punkt 003 des Beschlusses die Mitglieder der Ausschüsse auf die beiden o.g. Beschlusspunkte verständigen, welche hiermit dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Beschlusspunkte spiegeln im Wesentlichen das Meinungsbild in den jeweiligen Ausschüssen in Anlehnung an die Forderungen des Einwohnerantrages wider.
Der Stadtrat möge nun folgendes beschließen:
001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gemeinsam mit den Geschäftsführungen der Stadtwerken Energie Jena-Pößneck GmbH und der jenawohnen GmbH dafür einzusetzen, für Menschen in energiepreisbedingten Zahlungsschwierigkeiten einzelfallbezogene Lösungen zu finden, sie entsprechend zu beraten und auf alle bestehenden Möglichkeiten sozialer Unterstützung aufmerksam zu machen. In solchen Fällen sollen weiterhin keine Zwangsräumungen bei jenawohnen veranlasst werden.
002 Die Thüringer Landesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den kommunalen ÖPNV-Aufgabenträgern ein konsistentes Modell von Preisrabatten des 49-Euro-Tickets für sozial Bedürftige, Kinder und Jugendliche zu erarbeiten, das angemessene Beiträge des Landes und der Kommunen vorsieht.
Ein Ergänzungsantrag der Grünen und der SPD in 003 für einen Auftrag an den OB für eine Initiative mit der Befassung zu einem Kurzstreckenticket im ÖPNV im VMT tätig zu werden, wurden einstimmig angenommen. Der Stadtrat stimmte mehrheitlich der nun vorliegenden Vorlage zu.
Ein Sprecher der Initiative äußerte seine Frustration und Wut über diese nun angenommene und in seinen Augen weichgewaschene Vorlage.
In TOP 24 ging es der LINKEN um Veränderung der Nahverkehrstarife. Der Preis der Monatskarte für Jenabonus-Inhaber wird ab 01.08.23 von 55,10 € auf 30 € reduziert. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
In TOP 27 fordert die SPD ein Deutschlandticket auch für Jenabonus-Inhaber.
Begründung:
Für Inhaber der Jenabonuskarte besteht die Möglichkeit, ermäßigt beim Jenaer Nahverkehr eine Monatskarte für die Nutzung des Nahverkehrs in Jena zu erwerben. Der aktuelle Preis für eine geförderte Monatskarte für Erwachsene beträgt 55,10 Euro und für Schüler und Azubi 27,60 Euro monatlich. Dies entspricht einer Förderung durch die Stadt Jena im Vergleich zum regulären Preis einer Monatskarte ein Betrag i.H.v. 15,- Euro für Erwachsene und 25,- Euro für Schüler und Azubis. Beginnend mit dem 1. Mai 2023 wurde in Deutschland das Deutschlandticket eingeführt welches ermöglicht, deutschlandweit den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen. Die Kosten für das Deutschlandticket belaufen sich auf 49,- Euro pro Monat, womit dieses Ticket mit seinem umfangreichen Angebot sogar preisgünstiger ist als die geförderte Monatskarte des Jenaer Nahverkehrs für Jenabonus-Inhaber. Mit der Beschlussvorlage soll erreicht werden, dass für Jenabonus-Inhaber als eine Alternative zu den bestehenden Angeboten des Jenaer Nahverkehrs auch das Deutschlandticket zur Verfügung steht. Die finanzielle Förderung durch die Stadt soll dabei im gleichen Umfang erfolgen wie für die regulären Monatskarten. Da man sich als Jenabonus-Inhaber entweder für das Deutschlandticket oder für das bestehende Angebot des Jenaer Nahverkehrs entscheiden muss, entstehen für die Stadt Jena keine finanziellen Mehrkosten. Es kann nur eine Karte gefördert werden. Aufgrund der beginnenden Ferienzeit in Deutschland sollte es das Ziel sein, das geförderte Deutschlandticket bereits mit Beginn des 1. September 2023 für Jenabonus-Inhaber zur Verfügung zu stellen. Diesem Anliegen wurde mehrheitlich entsprochen.
Sitzungsende öffentlicher Teil: 22.00 Uhr
Danach ging es in den nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung bis 22.30 Uhr.
2.Tag
Zu Beginn 10 Berichtsvorlagen:
TOP 34 Auswertung der Arbeitsergebnisse der „Lenkungsgruppe Paradies 21“
Ab TOP 35 wurde eine Redezeitbegrenzung (5min. Einreicher, 3min. alle weiteren Redner) vereinbart.
TOP 35 Erfahrungen während der Corona-Zeit im Bildungsbereich auswerten
TOP 36 Abschlussbericht über die Teilnahme am Standortwettbewerb für das „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“
TOP 37 Standortanalyse für ein Fahrradparkhaus in Jena
TOP 38 Ausgewählte Ergebnisse der Arbeit der Stadt im Bereich des SGB II
TOP 39 Bilanz Delegationsreise in die Partnerstadt Berkeley/USA 2023
TOP 40 E-Mobilität/ Wasserstoffbedarfsabfrage (aus 2019)
TOP 41 Quartalsbericht 4/2022
TOP 42 Umgang der Stadt Jena mit der Energiekrise
TOP 43 Genehmigung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Jena für 2023 und 2024
Eine Vorlage der LINKEN in TOP 11 zur Vereinbarkeit von Familie, Berufstätigkeit und Ehrenamt. Die kommunalpolitischen Wahl- und Ehrenämter sind mit einem hohen Zeitaufwand verbunden, der Menschen immer wieder abschreckt, sich auf solche Ämter zu bewerben. Menschen, in der Betreuung und Pflege von Familienangehörigen gebunden sind, werden dadurch nicht selten ganz abgehalten, derartige Ämter anzunehmen, auch weil die üblichen Betreuungsmöglichkeiten zu den Zeiten von Ausschuss-, Beirats- und Stadtratssitzungen nicht gegeben und Alternativen teuer sind. Der Antrag soll helfen dieses Problem zu minimieren. Eltern schulpflichtiger Kinder sind angehalten, ihre Urlaubstermine in den Schulferien zu nehmen. Schulferien sind zudem Zeiten, in denen die Eltern auch mit ihren schulpflichtigen Kindern Freizeit verbringen können. Diese sollten daher von Verpflichtungen des Ehrenamtes freigehalten werden. Es möge daher geprüft werden die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass Stadtrats- und Ausschusssitzungen nicht in den Ferien stattfinden. So die Begründung für den Antrag. Für Kinderbetreuung und die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen während der Sitzungszeiten können auch jetzt schon die Auslagen geltend gemacht werden und Stadtratssitzungen finden jetzt schon außerhalb der Ferien statt. Nur einige wenige Ausschüsse tagen schon mal während der Ferien. Der Stadtrat stimmte mehrheitlich dieser Vorlage zu, wohlwissend das vieles in der Realität heute schon Usus ist. Deswegen stimmte, die AfD-Fraktion dieser überflüssigen Vorlage auch nicht zu.
Der formellen Änderung der Satzung des Eigenbetriebes KIJ stimmte in TOP 12 der Stadtrat einstimmig zu.
TOP 13 Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Jena.
Die bisherige Regelung des § 10 zur Einwohnerfragestunde wird präzisiert. Sie findet sich inhaltsgleich in § 7a in der Hauptsatzung.
Hier § 10 neu:
Der Änderung stimmte der Stadtrat geschlossen zu.
TOP 14 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jena
Die Änderung in der Geschäftsordnung (TOP 13) beding die Änderung in der Hauptsatzung der Stadt Jena. Der Stadtrat beschloss die Änderungen auch hier einstimmig.
TOP 15 (BV der Grünen) und TOP 16 (BV der LINKEN) beschäftigten sich, mit der Möglichkeit nach Änderung der ThürKO Ausschusssitzungen öffentlich zu gestalten. Während der Antrag der Grünen die Verwaltung beauftragen möchte einen entsprechenden Vorschlag dafür zu machen, wollen die Linken alle Ausschüsse öffentlich tagen lassen und nur wenige Ausnahmen konkret in der Geschäftsordnung benennen. Zum Vorschlag der Grünen muss gesagt werden, dass die Verwaltung schon einen Vorschlag an die Fraktionen übermittelt hat, welcher jetzt auch in deren aktuelle Vorlage eingearbeitet wurde.
Die BV in TOP 15 wurde mehrheitlich angenommen.
Die BV der LINKEN in TOP 16 wurde abgelehnt.
In TOP 17 wurde Herr Volkmer (Grüne) als Jurymitglied 2023 für den Preis für Zivilcourage mehrheitlich benannt. Hier stimmte die AfD-Fraktion gegen den Vorschlag, weil sie diesen Preis generell ablehnt. In der Vergangenheit erhielten nämlich auch schon mal linke Straftäter wie Josef S. diesen Preis.
Die Gewinnverwendung ab 2022 für die BgA des Eigenbetriebes KSJ war Thema in TOP 18. Die erzielten Gewinne der im Eigenbetrieb Kommunalservice Jena als Regiebetriebsorganisiertem Betrieb gewerblicher Art (kurz BgA) sind so lange in die Rücklagen einzustellen und gelten damit als Stehenlassen im jeweiligen BgA, bis ein anderweitiger Beschluss getroffen wird. Dem stimmten die Stadträte geschlossen zu.
In TOP 19 verlangten mehrere Stadträte Auskunfts- und Akteneinsicht nach § 22 Abs. 3 Satz 4 ThürKO. Es ging hier um den Aufhebungsvertrag mit dem ehemaligen Werkleiter von JenaKultur Herrn J. Zipf. Über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mittels Aufhebungsvertrages herrscht ein gewisses Unverständnis und diese Stadträte sind der Meinung, hier ein Informations- und Mitbestimmungsrecht gehabt zu haben. Die Verwaltung hat dazu eine andere Rechtsauffassung und verneint Informations- und Mitbestimmungsrechte. Nun muss nach ThürKO der Stadtrat dem Anliegen der Einreicher zustimmen, da diese sonst ein Klagerecht gegen den Stadtrat hätten. Die Stadt wiederum wird dann ihrerseits gegen diesen Beschluss in der nächsten Sitzung beanstanden, weil sie zum Vertrag mit Herrn Zipf wechselseitiges Stillschweigen vereinbart hat und hier an der Stelle keinen Rechtsstreit riskieren will. In Folge entscheidet das Landesverwaltungsamt als Rechtsaufsicht, wenn der beanstandete Beschluss dann weiter aufrechterhalten wird. Sollte das Landesverwaltungsamt den Antragstellern das Recht auf Akteneinsicht zusprechen, dann wäre auch die Stadt nicht mehr an das vereinbarte Stillschweigen gebunden und sie muss dann Akteneinsicht gewähren. In Folge gäbe es an der Stelle für die Stadt kein Risiko mehr eines Rechtsstreites mit Herrn Zipf. Die Stadt hätte auch noch die Möglichkeit gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamt Einspruch zu erheben. Dann entscheidet die nächsthöhere Instanz über den Sachverhalt. Ob dies so kommt, wird sich also in der Septembersitzung richtungsweisend entscheiden. Heute wurde erstmal der Beschluss der Antragsteller mit der notwendigen Mehrheit gefasst.
Für eine Aufkommensneutrale Grundsteuer in Jena ab 2025 nach der Grundsteuerreform brachte FDP und Bürger für Jena eine BV in TOP 20 ein. Sollten die Grundsteuereinnahmen nach der Neufestlegung für die Stadt insgesamt steigen, so sollen die Hebesätze entsprechend gesenkt werden. Die Stadt soll keine Mehreinnahmen mit der Grundsteuer generieren. Für Grundstücksbesitzer wird es natürlich im Einzelnen trotzdem zu höheren bzw. niedrigeren Beträgen nach der Neufestlegung kommen. Dem stimmte der Stadtrat mehrheitlich zu, wohlwissend das ein solcher Beschluss für die Zukunft keinerlei Bindung auslöst. Entscheiden wird über die Hebesätze der neue Stadtrat (Wahl 2024) im Rahmen des Haushaltsbeschlusses für 2025. Auch über die eventuelle Einführung einer Grundsteuer C, welche in die aktuelle Vorlage aufgenommen wurde.
In TOP 21 wurde der Altenbericht der Stadt Jena vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen. Ein sehr umfangreiches und interessantes Werk. Im Abstand von 5 Jahren soll ein solcher Bericht erstellt werden.
Hier der Bericht:
Passend dazu eine BV der Grünen in TOP 22 mit dem Titel „Alters- und generationenfreundliche Stadt Jena-Bedürfnisse von Senioren stärker berücksichtigen. Gemeint ist dabei der Beitritt der Stadt zum Netzwerk Gesunde Städte zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit Älterer. Diesem mehr symbolischem Antrag entsprachen die Stadträte mehrheitlich.
Sitzungsende: 22.40 Uhr (Sitzungszeit verlängert durch 2/3-Mehrheit)
Die nächste Stadtratssitzung findet planmäßig am 06.09.2023 statt.
Abkürzungsverzeichnis
TOP steht für Tagesordnungspunkt
BV steht für Beschlussvorlage
SEA steht für Stadtentwicklungsausschuss
KSJ steht für Kommunal Service Jena
OTR steht für Ortsteilrat
OB steht für Oberbürgermeister
z.B. steht für zum Beispiel
z.T. steht für zum Teil
bzw. steht für beziehungsweise
Kfz steht für Kraftfahrzeug
ÖPNV steht für Öffentlicher Personen Nahverkehr
PKW steht für Personenkraftwagen
KIJ steht für Kommunale Immobilien Jena
max. steht für maximal
ggf. steht für gegebenenfalls
FA steht für Finanzausschuss
o.g. steht für oben genannten
JES GmbH, JES steht für Jena Eisenberg Stadtroda
u.Ä. steht für und Ähnliches
i.d.R. steht für in der Regel
TGS steht für Thüringer Gemeinschaftsschule
ThürKO steht für Thüringer Kommunalordnung
ThürEBBG steht für Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid