Verpflichtende Maserimpfung
Die CDU Fraktion hat in der letzten Stadtratssitzung einen Antrag eingebracht, indem die Stadtverwaltung aufgefordert werden soll die Einführung einer Impfpflicht gegen Masern für alle Jenaer Kinder an Kindergärten und Schulen zu prüfen. Dazu soll der Nachweis der Maserimpfung verbindliche Voraussetzung für die Aufnahme in den Kindereinrichtungen werden. In der Begründung der CDU-Fraktion hieß es: „Die Gesundheit und der Schutz aller Kinder der Stadt setzen der individuellen Freiheit Grenzen.“
Die Begründung zeigt aber auch das Problem auf. Wir haben in Deutschland das „Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit“ und das kann man nicht einfach wegwischen. Bei einer Impfung wird der Körper einer abgeschwächten Form des Krankheitserregers ausgesetzt und damit fällt eine Impfpflicht in den Schutzbereich der „körperlichen Unversehrtheit“.
Es müsste eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden und dies geht nur auf Bundesebene, auf keinen Fall aber auf kommunaler Ebene. Mit ihrem Antrag wollte die CDU dies umgehen. Es sollte versucht werden auf kommunaler Ebene Fakten zu schaffen.
Die Eltern sollen gezwungen werden nach dem Motto: „Ihr müsste eure Kinder nicht impfen lassen, aber dann seht gefälligst zu wo ihr eure Kinder unterbringt“. Dies geht unserer Meinung nach nicht. Wir haben eine Schulpflicht in Deutschland und wir haben auch ein Recht auf einen Kindergartenplatz. Und daran sind keine Bedingungen bezüglich irgendwelcher Impfungen geknüpft.
Bei allen Kindergärten wird jetzt schon abgefragt, ob die Kinder ausreichend Impfschutz genießen. Wenn dies nicht der Fall ist, dann können die Eltern vom Gesundheitsamt eingeladen werden zu einem beratenden Gespräch.
Man kann überlegen eine Werbekampagne zum Thema Impfen in Jena zu starten, damit wäre dann aber auch alles getan was kommunal möglich ist.
Unserer Meinung nach sollten wir in Jena nicht versuchen Dinge zu lösen, für die wir gar nicht zuständig sind. Es kann nur auf bundespolitischer Ebene eine Lösung gefunden werden.
Aus diesem Grund plädierten wir auf eine Ablehnung des gestellten Antrags.
Der zuständige Dezernent und die Rechtsabteilung teilten unsere rechtliche Einschätzung. Es folgte ein Antrag auf Verweisung in den zuständigen Ausschuss, um sich mit dem Gutachten des Rechtsamtes ausführlich befassen zu können. Dieser Verweisung stimmt wir als Fraktion zu.
Autor: Denny Jankowski